In der aktuellen MOTORRAD-Zeitschrift 23/2024 gibt es auch einen interessanten Artikel dazu.
Der Autor des Artikels hat sich kürzlich eine 1999er Honda VTR1000 Firestorm gekauft (Welch ein Zufall!). Diese 99er VTR hat noch eine EG-Zulassung und müsste theoretisch den kompletten Umsinn mit Einzeleintragung über sich ergehen lassen, während alle VTRs ab 2000, eine EU-Zulassung haben und somit die vereinfachte Rereglung greift. Die VTR aus 1999 ist allerdings exakt das gleiche Modell wie das 2000. (Meine ist aus 2001. Hurra!)
Es wird die Frage gestellt, wie man am besten mit der Situation umgeht wenn ein Motorrad keine EG-Zulassung hat. Es kann ja nicht sien, dass man alle paar Jahre €150,- oder mehr nur fürs Eintragen eines Reifens zahlen muss, nur weil der Hersteller meint, ihn umbenennen zu müssen.
Sie schlagen folgendes vor: Man soll den Passus
"Reifenfabrikatsbindung gemäß Betriebserlaubnis beachten" ändern in
"Herstellerbescheinigung der Reifenkombination ist mitzuführen". Das wurde vom TÜV Süd (in diesem Fall von der Niederlassung in Tübingen) so gemacht.
Damit erreicht man zwar nicht den Stand eines EU-homologierten Motorrads, man darf aber alle Reifen fahren, für die es von den Reifenherstellern zum jeweiligen Motorrad eine Herstellerbescheinigung oder Serviceinformation gibt und Größe/Tragfähigkeit der Reifen sich nicht unterscheiden von den im Schein eingetragenen Daten.
Bei der örtlichen Polizei (Stuttgart) wurde auch nachgefragt, ob dieser geänderte Passus für sie in Ordnung geht.
Ich zitiere:
Stimmen alle wichtigen Daten des Reifens mit den Angaben in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 überein, passt die Freigängigkeit, dann dürften bei einer Kontrolle durch die Polizei keine Probleme auftreten.
Die nicht ganz klare Formulierung in den Serviceinformationen der Reifenhersteller, die teils von einem möglichen Erlöschen der Betriebserlaubnis sprechen, bieten im Einzelfall laut Polizei aber Raum für Missverständnisse. Hier gilt wie bei den Prüforganisationen, dass sich das neue Verfahren in Sachen Reifenbindung bei älteren Motorrädern erst flächendeckend durchsetzen muss.
Zitat Ende.
Was nehme ich daraus mit:
Erkenntnis 1: Die Technischen Überwachungsvereine sind sich untereinander auch nicht einig, wie damit umzugehen ist. Daraus folgt...
Erkenntnis 2: Ich werde, sobald es für meine Domi relevant wird, versuchen diesen vorgeschlagenen Weg zu gehen. Stellt sich der TÜV quer, gehe ich zur DEKRA (Bewohner der östlichen Bundesländer machen es umgekehrt, weil dort die DEKRA die erste Geige spielt!). Stellt sich die DEKRA quer, gehe ich zu den anderen (GTÜ und Konsorten).
Sollte es wider Erwarten Ärger mit der Rennleitung geben, geht die Sache an die Rechtschutzversicherung bzw. an den Anwalt. Wenn das viele andere auch machen, gibt es eine Klageflut. Diese wird aber aller Voraussicht nach nicht ausgefochten werden. Eher wird die Regelung gesetzesseitig wieder gekippt. Die Klagen würden somit lediglich als Druckmittel dienen, diesem Unfug ein Ende zu bereiten.
Den Rest lasse ich auf mich zukommen. Ich hatte bislang noch nie Probleme mit der Rennleitung wegen meiner Reifen. Man sollte haltz nciht unbedingt mit Slicks unterwegs sein.
Viele Grüße,
Steffen
P.S.: Was mir gerade einfällt: Gibt es hier im Forum eine Domi, die nach dem 01.01.2000 zugelassen wurde?
Falls ja, würde mcih interessieren was in der "Zulassungsbescheinigung Teil 1" unter "K" genau drin steht.