News zu Reifen und Eintragung
Moderator: Domitreffen
Re: News zu Reifen und Eintragung
Hab das unfreiwillig mal umgekehrt auf einem Motorrad gefahren .Ist ja im Normalfall so ,daß eine Sportenduro einen 140 er Eintrag hat .Mit reinen Geländereifen kein Problem.Man darf dann natürlich auch Reifen wie Pirelli MT 90 als 140 er fahren , wenn keine Typbindung im Schein steht.So ein Reifen kommt aber auf einer relativ schmalen Sportendurofelge so spitz ,daß man damit eigentlich nicht richtig fahren kann .Die Reifenkontur passt überhaupt nicht zum normalen Vorderad und man hat ständig das Gefühl , daß das Hinterrad ab mittlerer Schräglage "einknickt".Diese Reifen sind eigentlich in 18 Zoll für die grossen KTM mit breiterer Felge gedacht.
Nur mal so , wie sowas trotz allem Regelwerk schiefgehen kann und die Idee sowas auf einer XR 650 R zu fahren ist so abwegig nicht
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Re: News zu Reifen und Eintragung
Mich heute auch schlau gemacht Zwecks Reifenfreigabe und Eintragung.
Ist eine Einzeleintragung/Sonderabnahme lt. § 21.
Dekra kann es machen, muss aber jemand sein der die Zulassung hat.
TÜV Nord kann es machen, nimmt aber ca. 100,-€ dafür.
GTÜ hat keine Ahnung das es so was gibt, kann keine Einzelabnahme machen.
Schuld sind aber die Hersteller, so unisono TÜV und DEKRA. Hätten die bei der Erstellung der Reifenfreigabe einen Sachverständigen unterschreiben lassen, wäre die Reifenfreigabe eine ABE gewesen und somit eine normale Eintragung.
Aber das hätte Geld gekostet.
So bleibt mir nichts anderes übrig als wieder nen 120er drauf zu machen. Sonst fährste ohne Betriebserlaubnis.
Oh Deutschland, wie lieb ich deine Gesetzgebung, fuck.
Grüße
Andi
Ist eine Einzeleintragung/Sonderabnahme lt. § 21.
Dekra kann es machen, muss aber jemand sein der die Zulassung hat.
TÜV Nord kann es machen, nimmt aber ca. 100,-€ dafür.
GTÜ hat keine Ahnung das es so was gibt, kann keine Einzelabnahme machen.
Schuld sind aber die Hersteller, so unisono TÜV und DEKRA. Hätten die bei der Erstellung der Reifenfreigabe einen Sachverständigen unterschreiben lassen, wäre die Reifenfreigabe eine ABE gewesen und somit eine normale Eintragung.
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Perfektion ist dann erreicht, wenn nichts mehr hinzugefügt und nichts mehr weggelassen werden kann. >Tasai<
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Re: News zu Reifen und Eintragung
Das kostet es so auch, Andi... aber wie das so ist mir den Zechen.
- Ausser mir ticken sowieso alle ziemlich seltsam, finde ich -
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Re: News zu Reifen und Eintragung
Eigentlich (noch) nicht. Ich habe den vollständigen Text der im Verkehrsblatt 15/2019 veröffentlichten Verordnung.So bleibt mir nichts anderes übrig als wieder nen 120er drauf zu machen. Sonst fährste ohne Betriebserlaubnis.
Aus Copyright-Gründen kann ich den Inhalt nur in eigenen Worten wieder geben, interessant ist der letzte Satz:
Das Datum der Verfahrensanweisung: 06.08.2019
4 Fälle werden unterschieden:
1 Fahrzeuge mit EG-Typgenehmigung
1a) gleiche Reifengröße, anderer Hersteller
Im COC-Papier und der ZB Teil 1 ist ein Reifen vom Hersteller A eingetragen.
Es wird ein Reifen vom Hersteller B montiert.
Die Betriebserlaubnis erlischt nicht, wenn der Reifen eine Typgenehmigung hat, die gleiche Bauart aufweist, die Tragfähigkeit und der Geschwindigkeitsindex gleichwertig oder höher sind.
1b) abweichende Reifengröße innerhalb der freigegebenen Reifengrößen (habe zumindest ich bisher noch bei keinem Mopped gesehen)
Die Betriebserlaubnis erlischt nicht, wenn der Reifen eine Typgenehmigung hat, die gleiche Bauart aufweist, die Tragfähigkeit und der Geschwindigkeitsindex gleichwertig oder höher sind UND wenn die Breite und der Abrollumfang innerhalb der größten und kleinsten Werte der Reifen, die in der ZB Teil 1 bzw. dem COC-Papier
1c) abweichende Reifengröße außerhalb der freigegebenen Reifengrößen
Es wird ein typgenehmigter Reifen verwendet, der schmaler als der schmalste oder breiter als der breiteste Reifen ist, der laut COC bzw. ZB Teil 1 zulässig ist oder dessen Abrollumfang kleiner als der kleinste bzw. größer als der größte der laut COC bzw. ZB Teil 1 zulässigen Reifen ist.
Hier erlischt die Betriebserlaubnis gemäß § 19 Absatz 2 Nr. 2 StVZO sofern kein Nachweis über die Zulässigkeit der Änderung gemäß § 19 Absatz 3 Nr. 1 bis 4 StVZO vorliegt.
D.h., das muss von einer Prüforganisation abgenommen und dann in die Papiere eingetragen werden.
Das ist alles verständlich und nachvollziehbar, gilt aber nicht für ältere Moppeds, weil die keine EG-Typgenehmigung sondern eine nationale Zulassung haben. Und jetzt kommt der Hammer:
Hier gibt es nur einen Fall und keine Unterscheidung wie oben!!!
Das finde ich so unglaublich, dass ich das ganze wörtlich abgetippt habe.
Fall 2 Fahrzeuge ohne EU-Typgenehmigung oder veränderte Fahrzeuge
Bei Fahrzeugen, die nicht EU-typgenehmigt sind (z.B. Genehmigung nach § 20 oder § 21 StvZO) oder an denen relevante Veränderungen, die Einfluss auf die Rad/Reifen-Eigenschaften bzw. ihren notwendigen Freiraum haben, vorgenommen wurden, wird ein Reifen verwendet, der nicht in der ZB Teil 1 genannt ist.
Die Betriebserlaubnis erlischt gemäß § 19 Absatz 2 Nr. 2 StVZO sofern kein Nachweis über die Zulässigkeit der Änderung gemäß § 19 Absatz 3 Nr. 1 bis 4 StVZO vorliegt.
Anmerkung meinerseits: wo wird hier die Größe berücksichtigt?
Folgt man diesen Ausführungen buchstabengenau müsste man doch eigentlich jeden Reifen, der nicht in den Papieren steht eintragen lassen auch die mit der passenden Größe!
Dass das wahrscheinlich nicht so gemeint ist kann man aus den „Schlussfolgerungen“ vermuten.
Dort steht, dass im Fall 1c und 2 die Betriebserlaubnis erlischt, wenn eine abweichende Rad/Reifenkombination verwendet wird. Es ist dann ein entsprechender Nachweis nach § 19 Absatz 3 Nr. 1 bis 4 StVZO oder eine Begutachtung gem. §19 in Verbindung mit § 21 erforderlich. Hierbei muss die Einhaltung aller betroffenen Vorschriften (z.B. bezüglich des Reifenfreiraums und der Genauigkeit des Geschwindigkeitsmessers) bestätigt werden.
Das scheint also wieder auf die Größe abzuzielen. Aber so ganz glasklar formuliert ist das Ganze für einen promovierten Erbsenzähler nicht…..
Die beschriebene Vorgehensweise ist anzuwenden
1) bei Reifen, die nach dem 31.12.2019 hergestellt werden und
2) ab dem 01.01.2025 bei allen Reifen
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Re: News zu Reifen und Eintragung
Mein Heidenau 130er ist 2017 hergestellt, aber trotzdem komme ich nicht übern TÜV.
Grüße
Andi
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Re: News zu Reifen und Eintragung
Das ist Willkür und entspricht nicht der Verfahrensanweisung.
Du bekommst gleich eine PN.
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Re: News zu Reifen und Eintragung
Da "soll" doch keiner mehr durchblicken. M.M.n. steckt da eine Absicht dahinter.
Möglichst kompliziert um verunsicherte Kunden nach Laune, Auslegung und Monatsbilanz abziehen zu können...
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Grüsse langer
"Kunst muss es sein, wenn man‘s nicht kann... denn wenn man‘s kann, ist‘s keine Kunst"
Der Niedergang deutscher Ingenieurskunst begann mit dem DIN Stecker, ungeeigneten Materialien und beschleunigt mit VW...
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Re: News zu Reifen und Eintragung
Da habe die doch falsch gelesen.Borsti hat geschrieben: ↑So 18. Aug 2019, 07:36 Das Gesetz ist seit Oktober 2018 in Kraft getreten. Das hat aber nicht der Tüv oder sonstige beschlossen sondern das Kraftfahrtbundesamt.
Habe von meinem Freund( er arbeitet bei KÜS) das schreiben für sämtliche Prüfstellen gesehen.
Auch wir waren dieses Jahr davon betroffen. Tim hatte sich gerade erst einen neuen Reifen für seine NSR gekauft (September 2018) mit Freigabe und Anfang des Jahres bekam er deswegen keine HU mehr so mussten wir einen anderen kaufen.
Ich bin am Montag drüber mit einem Reifen von DOT 2017. Heidenau 130er mit Reifenfreigabe.
Im Augenblick kommste noch drüber mit DOT bis 31,12, 2019 bis Ende 2014.
Grüße
Andi
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Re: News zu Reifen und Eintragung
Sag ich doch, wobei es 2024 heißen mußIm Augenblick kommste noch drüber mit DOT bis 31,12, 2019 bis Ende 2014.
Gruß
Günter
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Re: News zu Reifen und Eintragung
Hups, latürlich, 2024.
Erstmal, es kann sich aber jederzeit ändern.
Grüße
Andi
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seit 05.24 noch ne Suzuki DL 650 V-Strom
ab und zu aber eher gar nicht: Harley Davidson FXR - Kontaktdaten:
Re: News zu Reifen und Eintragung
Ich glaub das ist nach Lust und Laune vom TÜV Prüfer, oder?
Erinnert Ihr Euch - hab meine Domi nach 19 Jahren Stillstand doch wieder hergerichtet und dann tatsächlich ohne Probleme Anfang August TÜV bekommen, mit Reifen (Metzeler), die ich mir damals noch vor Stillstand drauf gemacht habe weil ich dachte ich fahr nach dem Winter 2000 wieder, aber dann kam alles anders.... Der TÜVler hat die Reifen nicht mal angeschaut. Vielleicht sahen die einfach nur neu für ihn aus und schwupp... hatte ich meinen Aufkleber... Neue Reifen sind in Planung, aber bei der Abnahme hat der nichts bemängelt
LG, Bea
Erinnert Ihr Euch - hab meine Domi nach 19 Jahren Stillstand doch wieder hergerichtet und dann tatsächlich ohne Probleme Anfang August TÜV bekommen, mit Reifen (Metzeler), die ich mir damals noch vor Stillstand drauf gemacht habe weil ich dachte ich fahr nach dem Winter 2000 wieder, aber dann kam alles anders.... Der TÜVler hat die Reifen nicht mal angeschaut. Vielleicht sahen die einfach nur neu für ihn aus und schwupp... hatte ich meinen Aufkleber... Neue Reifen sind in Planung, aber bei der Abnahme hat der nichts bemängelt
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Re: News zu Reifen und Eintragung
In diesem Fall nicht.beabastelt hat geschrieben: ↑Mi 16. Okt 2019, 16:55 Ich glaub das ist nach Lust und Laune vom TÜV Prüfer, oder?
So steht es vorläufig geschrieben.
Und wenn die TÜV Prüfer nicht alles gesagt bekommen, sondern von Oben/Vorgesetzten nur die Hälfte, dann handeln sie eben falsch.
Fakt ist, wie Günter geschrieben hat.
Grüße
Andi
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Re: News zu Reifen und Eintragung
Hier mal etwas Neues zu diesem unsäglichen Thema :
https://www.openpetition.de/petition/on ... eintragung
Gruß aus der BWH
Uwe
https://www.openpetition.de/petition/on ... eintragung
Gruß aus der BWH
Uwe
"Toleranz sollte eigentlich nur eine vorübergehende Gesinnung sein: Sie muß zur Anerkennung führen. Dulden heißt beleidigen."
J.W.v.Goethe
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Re: News zu Reifen und Eintragung
Formulierungen wie "Abzocke", "Prüfer zuckelt im Kittel um die Halle" gehören nicht in eine seriöse Begründung.
Gruß Uwe
Gruß Uwe
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Kawasaki LTD 450, 1985
Suzuki Gladius, 2012
BMW G650GS, 2012
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Re: News zu Reifen und Eintragung
Das mag sein, ändert aber nichts an den Tatsachen. Allerdings habe ich beim örtlichen GTÜ noch nie gesehen, daß sich ein Prüfer beim „Prüfen“ des Bikes auf dem Gelände einen Helm aufsetzt ! Und meine SR damals durfte ich immer selbst antreten, da der verfluchte Anlasserknopf fehlte
Gruß
Wilfried
NX650 RD02 1993 Cyclone Blue Metallic: SLS Off, Metzeler Enduro 3, SW-Motech HS und Lenkererhöhung 15mm, Wilbers 640, HB TC-Träger, Raximo BCF, Sutton Ölkühler.
Wilfried
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CRF 250 LA "Schmuddelkind" - Kontaktdaten:
Re: News zu Reifen und Eintragung
Sieht komisch aus.....wer traut sich als erstes, Kuno ???
LG Sylvia
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Re: News zu Reifen und Eintragung
Rein optisch sieht er hinten normal aus .Vorne stimmts etwas ungewöhnlich .Für meine Nutzung vielleicht schon zu offen.Mal sehen , brauch bald neue
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Re: News zu Reifen und Eintragung
Fände ich gar nicht so hässlich. Würde mich über Erfahrungsberichte hier sehr freuen.
Gruß Mario
Manchmal kann man nichts machen, ....außer weiter....
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Re: News zu Reifen und Eintragung
Ehrlich gesagt kann ich den Inhalten der Neuerungen geistig nicht mehr folgen. Das muss das Alter sein! Bislang hat bei der HU keiner auf die Schlappen meiner Domis geguckt. Daher konnte ich in den letzten Jahren alle möglichen Größen und Fabrikate aufziehen. Beim Metzeler Tourance bin ich dann schließlich hängengeblieben. Wenn ich die Reifen jetzt aber eintragen lassen wollte, bräuchte ich doch wahrscheinlich eine Unbedenklichkeitsbescheinigung von Metzeler. Nur: Wo kriege ich die her? Gibt man in die Suchfunktion der Website von Metzeler die Domi RD 08 ein, dann bekommt man die Auskunft: "Für Deine Auswahl gibt es keine Produkte." Danke sehr, ganz toll! Aus dieser Auskunft schließe ich messerscharf, dass es wahrscheinlich auch keine Freigabe von Metzeler zur Verwendung des Tourance auf der Domi geben wird. Oder irre ich mich? Hat jemand eine zielführende Auskunft und kann einem verwirrten alten Mann die Richtung weisen?
Grüße
Wolf-Ingo
P.S.: Für die RD 02 kann man eine Unbedenklichkeitsbescheinigung für den Tourance herunterladen, für die RD 08 aber nicht!
Grüße
Wolf-Ingo
P.S.: Für die RD 02 kann man eine Unbedenklichkeitsbescheinigung für den Tourance herunterladen, für die RD 08 aber nicht!
Beste Grüße
Wolf-Ingo
Αἰθίοπές τε <θεοὺς σφετέρους> σιμοὺς μέλανάς τε
Θρῆικές τε γλαυκοὺς καὶ πυρρούς <φασι πέλεσθαι>.
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Re: News zu Reifen und Eintragung
Mille grazie!!!
Beste Grüße
Wolf-Ingo
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Re: News zu Reifen und Eintragung
Gerne geschehen. Habe ich bei der SLR nebst Stahlflex für den TÜV aufziehen lassen, die "alten" waren wirklich schon etwas antik (>10 Jahre).
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- Domi-Fahrer
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Re: News zu Reifen und Eintragung
Hallo,
muß das Thema "Reifenfabrikationsbindung gem. Betriebserlaubnis beachten" noch mal hoch holen.
Welche Reifenfabrikation ist den bei den Dominatores z.b. RD08 vorgeschrieben?
Habe gerade bei unseren TÜV angerufen, der hat nur gelacht.....
DAs wir uns richtig verstehen, die HU ist das Problem nicht!
Gruß
Franz
muß das Thema "Reifenfabrikationsbindung gem. Betriebserlaubnis beachten" noch mal hoch holen.
Welche Reifenfabrikation ist den bei den Dominatores z.b. RD08 vorgeschrieben?
Habe gerade bei unseren TÜV angerufen, der hat nur gelacht.....
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Gruß
Franz