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News zu Reifen und Eintragung
Moderator: Domitreffen
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Re: News zu Reifen und Eintragung
Die Reifenbindung wurde bei all meinen Motorrädern beim Anmelden gar nicht mehr erst eingetragen. Bei der Eintragung des 130er Hinterreifen auf der Domi gab es auch nie eine Reifenbindung. Theoretisch muss ich jetzt in dem Fall immer die Freigabe des Herstellers mitführen, hat aber noch nie jemand verlangt. Wenn ihr das ausgetragen haben wollt, würde ich als erstes mal bei einer Prüfstelle vorstellig werden. Kostet halt was.
Gruß Mario
Manchmal kann man nichts machen, ....außer weiter....
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Re: News zu Reifen und Eintragung
Liebe Leute,
ich blicke bei dem Thema Reifen null durch, auch nachdem ich mir die 5 Seiten hier gegeben habe.
Folgende Frage, auch wenn die Antwort vielleicht schon in den vorherigen Antworten steht.
Auf meine Gefahr, dass ich nerve, würde ich euch speziell bitten individuell auf mein Anliegen zu antworten:
Brauche neue Reifen, habe mir welche ausgesucht und wollte sie nun bestellen aber dann wurde ich leicht verunsichert durch den Thread hier.
Im Gutachten der Reifen steht ja die Freigabe für meine Domi RD02. Im Fahrzeugschein habe ich soeben entdeckt: „REIFENFABRIKATSBINDUNG GEM. BETRIEBSERLAUBNIS BEACHTEN“.
Ich blicke wirklich nicht durch, kann ich mir diese Reifen einfach bestellen, montieren und damit durch die Weltgeschichte fahren oder muss ich sie beim TÜV vorführen…?
Seid nett, ich liege nach einem Sturz auf der Couch, da die Metzeler Tourance die Schräglage nicht akzeptieren wollten :/
ich blicke bei dem Thema Reifen null durch, auch nachdem ich mir die 5 Seiten hier gegeben habe.
Folgende Frage, auch wenn die Antwort vielleicht schon in den vorherigen Antworten steht.
Auf meine Gefahr, dass ich nerve, würde ich euch speziell bitten individuell auf mein Anliegen zu antworten:
Brauche neue Reifen, habe mir welche ausgesucht und wollte sie nun bestellen aber dann wurde ich leicht verunsichert durch den Thread hier.
Im Gutachten der Reifen steht ja die Freigabe für meine Domi RD02. Im Fahrzeugschein habe ich soeben entdeckt: „REIFENFABRIKATSBINDUNG GEM. BETRIEBSERLAUBNIS BEACHTEN“.
Ich blicke wirklich nicht durch, kann ich mir diese Reifen einfach bestellen, montieren und damit durch die Weltgeschichte fahren oder muss ich sie beim TÜV vorführen…?
Seid nett, ich liege nach einem Sturz auf der Couch, da die Metzeler Tourance die Schräglage nicht akzeptieren wollten :/
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Re: News zu Reifen und Eintragung
Wenn es zu dem Reifen den du bestellen willst eine Freigabe hast, darfst du ihn fahren. Die damals von Honda angegebenen TW sind zwar auch nicht schlecht, jedoch nicht mehr bindend.
P.S.: Den Tourance find ich auch furchtbar, vor allem bei Nässe. Gute Besserung.
P.S.: Den Tourance find ich auch furchtbar, vor allem bei Nässe. Gute Besserung.
Gruß Mario
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Re: News zu Reifen und Eintragung
Welche genau hast Du Dir denn ausgesucht?Lehrling hat geschrieben: ↑Do 1. Apr 2021, 10:41 Brauche neue Reifen, habe mir welche ausgesucht und wollte sie nun bestellen aber dann wurde ich leicht verunsichert durch den Thread hier.
Im Gutachten der Reifen steht ja die Freigabe für meine Domi RD02. Im Fahrzeugschein habe ich soeben entdeckt: „REIFENFABRIKATSBINDUNG GEM. BETRIEBSERLAUBNIS BEACHTEN“.
Der Bridgestone TW41/TW42 steht sogar als reifen im Handbuch drin. Mit dem sollte es keinerlei Schwierigkeiten beim TÜV geben. Aber ich weiß nciht, ob es den überhaupt noch gibt. Mittlerweile gibt es den TW47/TW48.
Irgendwann kam auch der BT45 als offizielle Freigabe von Honda dazu. ich meine, dass bei der RD08 auf der BT45 im Handbuch steht.
Der AX41 ist recht neu. Den wirst Du wohl eintragen müssen.
Laut mopedreifen.de müsstest Du so oder so jeden Reifen eintragen lassen, da die Domi keine EU-Typgenehmigung hat weil schon zu alt.
Am besten bei Deinem TÜV/DEKRA/wasauchimmer Deines Vertrauens anrufen und die fragen, ob sie Dir den reifen xyz auf die Domi eintragen. Dann bist Du auf jeden Fall auf der sicheren Seite.
Ist halt die Frage wer bei dem Thema ein Fass aufmacht? Die Polizei? Ich bin in letzter Zeit nicht in eine Polizeikontrolle geraten. Ich könnte mir aber auch vorstellen, dass auch die mit dieser neuen Regelung etweas überfordert sind. Zumindest hat bei mir noch niemand explizit den Reifentyp kontrolliert. Denen ist wichtig, dass die Reifengröße und der Tragfähigkeitsindex stimmen und ausreichend Profil drauf ist.
Ich kann nur hoffen, dass diese unsägliche Regelung demnächst wieder kassiert wird.
Gruß,
Steffen
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Re: News zu Reifen und Eintragung
Welche Fußnote für den jeweiligen Reifen gilt, steht doch jeweils in der Spalte FN.
Ergo müssten TW41/42 in den Papieren eingetragen sein/werden.
Für alle anderen Kombinationen ist Fußnote 2 gelistet, also müsste da das Mitführen der Unbedenklichkeitsbescheinigung von Bridgestone reichen.
Aber wahrscheinlich wäre das zu einfach gedacht.
kc85
Ergo müssten TW41/42 in den Papieren eingetragen sein/werden.
Für alle anderen Kombinationen ist Fußnote 2 gelistet, also müsste da das Mitführen der Unbedenklichkeitsbescheinigung von Bridgestone reichen.
Aber wahrscheinlich wäre das zu einfach gedacht.
kc85
„Jede Lösung eines Problems ist ein neues Problem.“
J. W. v. Goethe

J. W. v. Goethe
Re: News zu Reifen und Eintragung
Also ausgesucht hätte ich mir diese hier:steffen hat geschrieben: ↑Do 1. Apr 2021, 13:08Welche genau hast Du Dir denn ausgesucht?Lehrling hat geschrieben: ↑Do 1. Apr 2021, 10:41 Brauche neue Reifen, habe mir welche ausgesucht und wollte sie nun bestellen aber dann wurde ich leicht verunsichert durch den Thread hier.
Im Gutachten der Reifen steht ja die Freigabe für meine Domi RD02. Im Fahrzeugschein habe ich soeben entdeckt: „REIFENFABRIKATSBINDUNG GEM. BETRIEBSERLAUBNIS BEACHTEN“.
Der Bridgestone TW41/TW42 steht sogar als reifen im Handbuch drin. Mit dem sollte es keinerlei Schwierigkeiten beim TÜV geben. Aber ich weiß nciht, ob es den überhaupt noch gibt. Mittlerweile gibt es den TW47/TW48.
Irgendwann kam auch der BT45 als offizielle Freigabe von Honda dazu. ich meine, dass bei der RD08 auf der BT45 im Handbuch steht.
Der AX41 ist recht neu. Den wirst Du wohl eintragen müssen.
Laut mopedreifen.de müsstest Du so oder so jeden Reifen eintragen lassen, da die Domi keine EU-Typgenehmigung hat weil schon zu alt.
Am besten bei Deinem TÜV/DEKRA/wasauchimmer Deines Vertrauens anrufen und die fragen, ob sie Dir den reifen xyz auf die Domi eintragen. Dann bist Du auf jeden Fall auf der sicheren Seite.
Ist halt die Frage wer bei dem Thema ein Fass aufmacht? Die Polizei? Ich bin in letzter Zeit nicht in eine Polizeikontrolle geraten. Ich könnte mir aber auch vorstellen, dass auch die mit dieser neuen Regelung etweas überfordert sind. Zumindest hat bei mir noch niemand explizit den Reifentyp kontrolliert. Denen ist wichtig, dass die Reifengröße und der Tragfähigkeitsindex stimmen und ausreichend Profil drauf ist.
Ich kann nur hoffen, dass diese unsägliche Regelung demnächst wieder kassiert wird.
Gruß,
Steffen
Denke die haben eine bessere Kurveneigenschaft als meine jetzigen von Metzeler Tourance.
Also ich fahre eine RD02 von 1995, im Endeffekt ist es mir egal ob ich sie beim TÜV vorführen muss, hauptsache ich bekomme sie am Ende auch eingetragen, falls es der Fall sein sollte.
Ich verstehe es aber auch nicht, warum es so kompliziert gemacht wird für einen Laien wie mich. Ich verstehe nicht, wieso da so ein Problem gemacht wird, wenn der Hersteller der Reifen das ok gibt....
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Re: News zu Reifen und Eintragung
Den BT45 solltest Du ohne Probleme eingetragen bekommen.
Ja, diese neue Regelung versteht derzeit überhaupt niemand. Ist in meinen Augen nur Geldmacherei seitens des TÜVs.
Re: News zu Reifen und Eintragung
Vielen Dank, ich bin dann mal gespannt.
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Re: News zu Reifen und Eintragung
BT 45 würde ich nicht eintragen lassen.
Der wurde 2020 vom BT46 abgelöst und es werden nur noch Restbestände abverkauft
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Viele Grüße
Andreas LM
Lk 6,41 Was siehst du den Splitter in deines Bruders Auge, aber den Balken im eigenen Auge nimmst du nicht wahr?
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Re: News zu Reifen und Eintragung
Theoretisch müsste dann fast jeder Reifen eingetragen werden. Wer hat das? Bei mir ist nur die Größe eingetragen.
Gruß Mario
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Re: News zu Reifen und Eintragung
Hatte genau diese Problematik Ende 2019 mit der XJ. Wenn ich den BT45 hätte eintragen lassen, da er auf dem Moped war, dann hätte ich später dann den BT46 eintragen lassen müssen. Wegen des Baujahres waren alle Freigaben hinfällig. Und die eingetragenen Reifen gab es alle nicht mehr
Viele Grüße
Andreas LM
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Re: News zu Reifen und Eintragung
Ist es nicht besser wenn man einfach nur die Reifengröße Einträgt und dann den Reifen fährt auf den man Lust hat. Ein Austragen der Markenbindung ist doch auch möglich da die Reifen mit den das Fahrzeug in Verkehr gebracht wurde eh nicht mehr zu bekommen sind...
Ich werd das mal versuchen bei meinem Prüfer.
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MatschFun 

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Re: News zu Reifen und Eintragung
Hatte ich versucht, ist leider nicht gemacht worden. Problem in Hessen: Die Bündelungsbehörden, welche alle Eintragungen nochmals prüfen. Im angrenzenden RLP oder Bayern machen die keine Eintragungen mehr bei Fahrzeugen, die in Hessen zugelassen sind (wer ne Ausnahme kennt, gerne per PN).
Mir wurde gesagt, da ich eine Fabrikatsbindung vom Ursprung her hatte müsse ich auch wieder eine bekommen. Muß aber gestehen, dass ich nicht wirklich viel Energie in die Sache gestekt hatte, da das Mopped eh nicht mehr lange bei mir weilen sollte.
Mir wurde gesagt, da ich eine Fabrikatsbindung vom Ursprung her hatte müsse ich auch wieder eine bekommen. Muß aber gestehen, dass ich nicht wirklich viel Energie in die Sache gestekt hatte, da das Mopped eh nicht mehr lange bei mir weilen sollte.
Viele Grüße
Andreas LM
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Andreas LM
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Re: News zu Reifen und Eintragung
Der TÜV Süd war es, der mir vor ein paar Jahren die Reifenbindung an der Domi ausgetragen hat.
Wenn jetzt derselbe Verein kommt und meint „Ätschbätsch! Das ist alles nicht mehr gültig“ und ich somit für denselben Mist beim selben Verein nochmal Kohle berappen darf, dann werde ich alle Hebel in Bewegung setzen (ADAC, BVDM, Verbraucherschutz, etc.), damit diese damals vollzogene Eintragung weiterhin ihre Gültigkeit behält.
Ob ich damit Erfolg haben werde steht natürlich auf einem anderen Blatt. Aber ich werde zumindest alle Möglichkeiten ausnutzen, die mir als Verbraucher zur Verfügung stehen. Und ich bin mir sicher, dass ich damit nicht der einzige sein werde.
Noch ist es nicht soweit. Noch hat mein Vorderreifen genug Profil drauf. Aber mal schauen wie die nächste HU laufen wird in 2022.
Wenn jetzt derselbe Verein kommt und meint „Ätschbätsch! Das ist alles nicht mehr gültig“ und ich somit für denselben Mist beim selben Verein nochmal Kohle berappen darf, dann werde ich alle Hebel in Bewegung setzen (ADAC, BVDM, Verbraucherschutz, etc.), damit diese damals vollzogene Eintragung weiterhin ihre Gültigkeit behält.
Ob ich damit Erfolg haben werde steht natürlich auf einem anderen Blatt. Aber ich werde zumindest alle Möglichkeiten ausnutzen, die mir als Verbraucher zur Verfügung stehen. Und ich bin mir sicher, dass ich damit nicht der einzige sein werde.
Noch ist es nicht soweit. Noch hat mein Vorderreifen genug Profil drauf. Aber mal schauen wie die nächste HU laufen wird in 2022.
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Re: News zu Reifen und Eintragung
Hab mal geforscht, weil meine Domi auch neue Sohlen benötigt.
Quelle: https://www.pirelli.com/tyres/de-de/mot ... -1991-1994
Bei der Reifenumrüstung werden nun folgende Fälle unterschieden:
Fall 1: Fahrzeuge mit EU-Typgenehmigung (die Mehrheit der Fahrzeuge ab BJ 2000)
Fall 1a: Gleiche Reifengröße, anderer Hersteller.
Die Umrüstung ist zulässig, die Betriebserlaubnis erlischt nicht. Eine Anbauabnahme und Eintragung
in die Zulassungsbescheinigung ist nicht nötig (Verkehrsblatt 15-2019, Nr. 90). Für diesen Fall stellen wir
Ihnen eine Service-Information zur Verfügung, aus der die von uns empfohlenen Reifenkombinationen für Ihr Fahrzeug
hervorgehen.
Fall 1b: Geänderte Reifengröße, die innerhalb der original eingetragenen Reifengrößen liegt.
Setzt voraus, dass schon bei der Fahrzeughomologation mehrere Reifengrößen eingetragen wurden und die
neue Reifengröße innerhalb der in der Zulassungsbescheinigung (ZB) oder im COC-Papier aufgeführten Dimensionen
liegt. Diese Änderung ist ohne Weiteres zulässig, auch hier hilft Ihnen eine Service-Information bei der Auswahl
der geeigneten Bereifung.
Fall 1c: Geänderte Reifengröße oder geänderte Reifenbauart.
Bei Montage der Reifen liegt eine Änderung des Fahrzeugs und ein Erlöschen der Betriebserlaubnis nach §19 (2)
StVZO vor. Entspricht das Fahrzeug ansonsten dem genehmigten Zustand, ist eine Begutachtung gemäß §21 auf Grund
§19 (2) StVZO möglich und nach dem Umbau unverzüglich erforderlich!
Eine von uns ausgestellte Herstellerbescheinigung für die getesteten Fahrzeug-/Reifenkombinationen kann hier
als Prüfgrundlage für die Begutachtung gemäß § 21 StVZO dienen, stellt aber keine Garantie für eine erfolgreiche Abnahme
und Eintragung in die Zulassungsbescheinigung dar!
Grundsätzlich für Fall 1 gilt: Die geänderte Bereifung muss typgenehmigt (UN/ECE Regelung 75) und technische
Parameter (Geschwindigkeitsindex, Traglast) gleich oder höherwertig sein.
Fall 2: Fahrzeuge ohne EU-Typgenehmigung (alte Fahrzeuge mit ABE oder mit
Einzel-abnahme nach §20/21)
Die Verwendung anderer Reifen, als in den Zulassungsdokumenten aufgeführt, ist nicht zulässig! Hier ist ein Vorgehen
wie in Fall 1c notwendig.
Bei der RD08 sind "modernere" Reifen freigegeben, aber gleiche Hersteller. Unten der Link zu den Honda Dokumenten.
Der Link dazu: https://www.honda.de/motorcycles/servic ... tires.html
Quelle: https://www.pirelli.com/tyres/de-de/mot ... -1991-1994
Bei der Reifenumrüstung werden nun folgende Fälle unterschieden:
Fall 1: Fahrzeuge mit EU-Typgenehmigung (die Mehrheit der Fahrzeuge ab BJ 2000)
Fall 1a: Gleiche Reifengröße, anderer Hersteller.
Die Umrüstung ist zulässig, die Betriebserlaubnis erlischt nicht. Eine Anbauabnahme und Eintragung
in die Zulassungsbescheinigung ist nicht nötig (Verkehrsblatt 15-2019, Nr. 90). Für diesen Fall stellen wir
Ihnen eine Service-Information zur Verfügung, aus der die von uns empfohlenen Reifenkombinationen für Ihr Fahrzeug
hervorgehen.
Fall 1b: Geänderte Reifengröße, die innerhalb der original eingetragenen Reifengrößen liegt.
Setzt voraus, dass schon bei der Fahrzeughomologation mehrere Reifengrößen eingetragen wurden und die
neue Reifengröße innerhalb der in der Zulassungsbescheinigung (ZB) oder im COC-Papier aufgeführten Dimensionen
liegt. Diese Änderung ist ohne Weiteres zulässig, auch hier hilft Ihnen eine Service-Information bei der Auswahl
der geeigneten Bereifung.
Fall 1c: Geänderte Reifengröße oder geänderte Reifenbauart.
Bei Montage der Reifen liegt eine Änderung des Fahrzeugs und ein Erlöschen der Betriebserlaubnis nach §19 (2)
StVZO vor. Entspricht das Fahrzeug ansonsten dem genehmigten Zustand, ist eine Begutachtung gemäß §21 auf Grund
§19 (2) StVZO möglich und nach dem Umbau unverzüglich erforderlich!
Eine von uns ausgestellte Herstellerbescheinigung für die getesteten Fahrzeug-/Reifenkombinationen kann hier
als Prüfgrundlage für die Begutachtung gemäß § 21 StVZO dienen, stellt aber keine Garantie für eine erfolgreiche Abnahme
und Eintragung in die Zulassungsbescheinigung dar!
Grundsätzlich für Fall 1 gilt: Die geänderte Bereifung muss typgenehmigt (UN/ECE Regelung 75) und technische
Parameter (Geschwindigkeitsindex, Traglast) gleich oder höherwertig sein.
Fall 2: Fahrzeuge ohne EU-Typgenehmigung (alte Fahrzeuge mit ABE oder mit
Einzel-abnahme nach §20/21)
Die Verwendung anderer Reifen, als in den Zulassungsdokumenten aufgeführt, ist nicht zulässig! Hier ist ein Vorgehen
wie in Fall 1c notwendig.
Bei der RD08 sind "modernere" Reifen freigegeben, aber gleiche Hersteller. Unten der Link zu den Honda Dokumenten.
Der Link dazu: https://www.honda.de/motorcycles/servic ... tires.html
Nachricht vom Moderator:
Hallo Walter, danke für Deine Recherche. Schön wäre wenn Du hier und zukünftig die Quellen Deiner Zusammenstellung auflisten würdest .. Copyright und so...
- Andreas_NRW
Hallo Walter, danke für Deine Recherche. Schön wäre wenn Du hier und zukünftig die Quellen Deiner Zusammenstellung auflisten würdest .. Copyright und so...
- Andreas_NRW
Zuletzt geändert von Walter31 am Mo 5. Apr 2021, 21:14, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: News zu Reifen und Eintragung
Ah, nach einigem Suchen:
gaaaaanz unten rechts auf der Pirelli Seite im schwarzen Bereich unter "Reifenumrüstung" (in der Reihe mit dem Impressum).
Ich musste gestern nämlich schmunzeln, weil (fast) zeitgleich im kleinen GS-Forum
jemand den gleichen Text gepostet hat.
Derjenige hatte sich allerdings direkt auf das "Verkehrsblatt 15-2019 vom 15.08.2019" bezogen.
LG Sylvia
gaaaaanz unten rechts auf der Pirelli Seite im schwarzen Bereich unter "Reifenumrüstung" (in der Reihe mit dem Impressum).
Ich musste gestern nämlich schmunzeln, weil (fast) zeitgleich im kleinen GS-Forum
jemand den gleichen Text gepostet hat.
Derjenige hatte sich allerdings direkt auf das "Verkehrsblatt 15-2019 vom 15.08.2019" bezogen.
LG Sylvia
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Re: News zu Reifen und Eintragung
Zu den Ausführungen von Walter 31, wäre einfach mal das
Verkehrsblatt 15-2019, Nr. 90)
aufschlussreich und natürlich jemand der sich damit auskennt.
Ob eine "Service-Information" von Pirelli genügt, scheint mir zweifelhaft.
Wir müssen aber vom schlimmsten Fall, wie schwerer Verkehrsunfall oder ähnlichem ausgehen. Durch den TÜV kommt man immer irgendwie....
Hier der Auszug aus einer Anfrage beim Bundesverkehrsministerium:
Zitat:
Im Falle einer Änderung an einem genehmigten Fahrzeug durch den Ein- oder Anbau von Teilen, die gemäß § 19 Absatz 2 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) zum Erlöschen der Betriebserlaubnis des Fahrzeugs führt, erlischt die Betriebserlaubnis nicht, sofern für die Bauteile ein entsprechender Nachweise nach § 19 Absatz 3 StVZO erbracht wird. Sogenannte Unbedenklichkeitsbescheinigungen, die durch den Reifenhersteller erstellt wurden, stellen keinen Nachweis nach § 19 Absatz 3 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung dar.
Ich kenne mich ein wenig aus und behaupte unverbindlich und einfach erklärt:
1. Bei Reifen mit Herstellungsdatum vor 01.01.2020 gelten die Freigaben noch.
2. Reifen nach 01.01.20 müssen vom Hersteller freigegeben sein und bei der Erstellung der usprünglichen ABE für das Fahrezug eingetragen sein. Also die alten Teile, die noch in den
Fahrzeugbriefen stehen. Die alten Dinger gibts ja meistens nicht mehr.
3. Am besen Reifenbindung austragen lassen, dann kann man alle Reifen in den damals eingetragenen Größen fahren.
4. Wenn die Austrageung der Reifenbindung nicht möglich ist, dann muss jeder neue Reifen anderer Marke, von der Größe ganz zu schweigen wieder eingetrgen werden, kostet immer Zeit
und Geld.
Leider nicht mehr mit Freigaben etc.
Das Gute ist, dass bei moderneren Mopeds, wie zb bei meiner 2006er MV Agusta keine Reifenbindung besteht. Ich kann alles fahren.
Noch was: Auf eine Enduro dürfen dur Endurotypische Reifen montiert werden, das sich sonst er Fahrzeugcharakter ändert und die ABE erlöschen kann. Mein Junior wollte mit STraßenreifen auf seiner XT 600 durch den TÜV - NeNe!
Die ganzen Baumwollhemden mit Vollbart und hoch gekrempelten Jeans mit Gelhaaren könnten ihre STollenbereifften CX 500, R45, CN400 Kisten in der Garage lassen, kämen sie an den Richtigen.
Ach ja: Das ganze gilt nicht ausschließlich für Motorräder, sondern auch für Autos!!
Schrecklich, aber keine Angst! Ich sag immer: "Mord ist auch verboten!" Und wird trotzdem praktiziert.
So ist mein Stand, bin kein Gutachter oder Sachverständiger etc.
Gruß
Franz
Verkehrsblatt 15-2019, Nr. 90)
aufschlussreich und natürlich jemand der sich damit auskennt.
Ob eine "Service-Information" von Pirelli genügt, scheint mir zweifelhaft.
Wir müssen aber vom schlimmsten Fall, wie schwerer Verkehrsunfall oder ähnlichem ausgehen. Durch den TÜV kommt man immer irgendwie....
Hier der Auszug aus einer Anfrage beim Bundesverkehrsministerium:
Zitat:
Im Falle einer Änderung an einem genehmigten Fahrzeug durch den Ein- oder Anbau von Teilen, die gemäß § 19 Absatz 2 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) zum Erlöschen der Betriebserlaubnis des Fahrzeugs führt, erlischt die Betriebserlaubnis nicht, sofern für die Bauteile ein entsprechender Nachweise nach § 19 Absatz 3 StVZO erbracht wird. Sogenannte Unbedenklichkeitsbescheinigungen, die durch den Reifenhersteller erstellt wurden, stellen keinen Nachweis nach § 19 Absatz 3 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung dar.
Ich kenne mich ein wenig aus und behaupte unverbindlich und einfach erklärt:
1. Bei Reifen mit Herstellungsdatum vor 01.01.2020 gelten die Freigaben noch.
2. Reifen nach 01.01.20 müssen vom Hersteller freigegeben sein und bei der Erstellung der usprünglichen ABE für das Fahrezug eingetragen sein. Also die alten Teile, die noch in den
Fahrzeugbriefen stehen. Die alten Dinger gibts ja meistens nicht mehr.
3. Am besen Reifenbindung austragen lassen, dann kann man alle Reifen in den damals eingetragenen Größen fahren.
4. Wenn die Austrageung der Reifenbindung nicht möglich ist, dann muss jeder neue Reifen anderer Marke, von der Größe ganz zu schweigen wieder eingetrgen werden, kostet immer Zeit
und Geld.
Leider nicht mehr mit Freigaben etc.
Das Gute ist, dass bei moderneren Mopeds, wie zb bei meiner 2006er MV Agusta keine Reifenbindung besteht. Ich kann alles fahren.
Noch was: Auf eine Enduro dürfen dur Endurotypische Reifen montiert werden, das sich sonst er Fahrzeugcharakter ändert und die ABE erlöschen kann. Mein Junior wollte mit STraßenreifen auf seiner XT 600 durch den TÜV - NeNe!
Die ganzen Baumwollhemden mit Vollbart und hoch gekrempelten Jeans mit Gelhaaren könnten ihre STollenbereifften CX 500, R45, CN400 Kisten in der Garage lassen, kämen sie an den Richtigen.
Ach ja: Das ganze gilt nicht ausschließlich für Motorräder, sondern auch für Autos!!
Schrecklich, aber keine Angst! Ich sag immer: "Mord ist auch verboten!" Und wird trotzdem praktiziert.
So ist mein Stand, bin kein Gutachter oder Sachverständiger etc.
Gruß
Franz
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Re: News zu Reifen und Eintragung
Moin,
ich hatte meine NX gestern auch zur HU. Neugierig habe ich die Prüfer gefragt, ob und was ich nun zukünftig eintragen lassen müsste. Fazit: eine Freigabe mitzuführen, wie bisher, ist ausreichend, da meine Dominator (EZ98) eine EU/EG -Typgenehmigung habe.
Die eingetragene Reifenfabrikatsbindung entfällt damit.
Er zeigt auf das Schild am Rahmen, das sei die EU Typgenehmigung. Martin
ich hatte meine NX gestern auch zur HU. Neugierig habe ich die Prüfer gefragt, ob und was ich nun zukünftig eintragen lassen müsste. Fazit: eine Freigabe mitzuführen, wie bisher, ist ausreichend, da meine Dominator (EZ98) eine EU/EG -Typgenehmigung habe.
Die eingetragene Reifenfabrikatsbindung entfällt damit.
Er zeigt auf das Schild am Rahmen, das sei die EU Typgenehmigung. Martin
--- www.calthorpe.org --- Alles über die Motorradmarke "Calthorpe" aus Birmingham/England ---
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Re: News zu Reifen und Eintragung
Mir wird beim lesen dieses Thread übel.
Nicht wegen euch
, wegen dieses masslosen Behörden Bullshit hier in D 

Nicht wegen euch


Grüsse langer
"Kunst muss es sein, wenn man‘s nicht kann... denn wenn man‘s kann, ist‘s keine Kunst"
Der Niedergang deutscher Ingenieurskunst begann mit dem DIN Stecker, ungeeigneten Materialien und beschleunigt mit VW...

"Kunst muss es sein, wenn man‘s nicht kann... denn wenn man‘s kann, ist‘s keine Kunst"
Der Niedergang deutscher Ingenieurskunst begann mit dem DIN Stecker, ungeeigneten Materialien und beschleunigt mit VW...
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Re: News zu Reifen und Eintragung
Welche Domis haben denn diese EU Typengenehmigung?
Gibt es dazu BJ Zuordung?
Grüße
Andi
Gibt es dazu BJ Zuordung?
Grüße
Andi
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Perfektion ist dann erreicht, wenn nichts mehr hinzugefügt und nichts mehr weggelassen werden kann. >Tasai<
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Re: News zu Reifen und Eintragung
War am Wochenende bei meinem Kumpel Ralf, den seine Domi hat jetzt 196 000 km runter und hat erstmal keinen neuen TÜV bekommen, weil das Lenkkopflager geklappert hat. Habe mir die Sache angesehen, harte Stellen waren noch nicht drin, also neues Fett rein und alles wieder spielfrei und leichgängig zusammen geschraubt. TÜV kann kommen.
Bei der Gelegenheit habe ich Ihn gefragt, wie er das mit der Reifenbindung in den Papieren ab 2025 angehen will, wenn die Hersteller-ABE's nicht mehr gelten. Er fährt seit Jahr und Tag Heidenau K60 Scout.
Das Problem hat er schon rund fünf Jahre nicht mehr. Er hat sich mal ein kleines Kennzeichen machen lassen, mit einer anderen Nummer. Vorher GC, jetzt HOT. Da er noch den alten deutschen Kfz-Brief hatte, bekam er die neuen EU-Papiere, also Teil 1 und Teil 2. In dem Schein, den man dabei hat, stehen seitdem nur noch die Reifengrößen, aber keine Reifenbindung mehr drin. Auch keine Vorgabe, vorn und hinten den gleichen Hersteller montieren zu müssen. Er kann also auch "Mischbereifung" fahren.
Wenn das wirklich so einfach gehen sollte, erwäge ich nun, mir aus lauter Eitelkeit auch ein Wunschkennzeichen zuzulegen. Vielleich habe ich Glück, und im neuen Fahrzeugschein steht dann auch keine Reifenbindung mehr drin.
Werde aber vorher noch Info's direkt bei der Zulassungsstelle einholen und diesbezüglich mal bei der DEKRA in Dresden oder Chemnitz nachfragen, wie man das mit der Austragung der Reifenbindung am besten anstellt.
Was meine Domi's angeht, es sind beide Grauimporte ohne SLS, aber diesen EU-Aufkleber haben beide nicht. Vielleicht sollte man sich solche Aufkleber einfach nachmachen und anbringen. Wer soll das nachprüfen?
Bei der Gelegenheit habe ich Ihn gefragt, wie er das mit der Reifenbindung in den Papieren ab 2025 angehen will, wenn die Hersteller-ABE's nicht mehr gelten. Er fährt seit Jahr und Tag Heidenau K60 Scout.
Das Problem hat er schon rund fünf Jahre nicht mehr. Er hat sich mal ein kleines Kennzeichen machen lassen, mit einer anderen Nummer. Vorher GC, jetzt HOT. Da er noch den alten deutschen Kfz-Brief hatte, bekam er die neuen EU-Papiere, also Teil 1 und Teil 2. In dem Schein, den man dabei hat, stehen seitdem nur noch die Reifengrößen, aber keine Reifenbindung mehr drin. Auch keine Vorgabe, vorn und hinten den gleichen Hersteller montieren zu müssen. Er kann also auch "Mischbereifung" fahren.
Wenn das wirklich so einfach gehen sollte, erwäge ich nun, mir aus lauter Eitelkeit auch ein Wunschkennzeichen zuzulegen. Vielleich habe ich Glück, und im neuen Fahrzeugschein steht dann auch keine Reifenbindung mehr drin.
Werde aber vorher noch Info's direkt bei der Zulassungsstelle einholen und diesbezüglich mal bei der DEKRA in Dresden oder Chemnitz nachfragen, wie man das mit der Austragung der Reifenbindung am besten anstellt.
Was meine Domi's angeht, es sind beide Grauimporte ohne SLS, aber diesen EU-Aufkleber haben beide nicht. Vielleicht sollte man sich solche Aufkleber einfach nachmachen und anbringen. Wer soll das nachprüfen?
Gruß aus dem Erzgebirge
Bernd
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Re: News zu Reifen und Eintragung
Bei dem kauf un Ummeldung meiner Domis steht in keinem neuen Brief eine Reifenbindung. Wie Du schon schrubst, nur die Größe.Barniebutsch hat geschrieben: ↑Mi 28. Jul 2021, 22:10
Wenn das wirklich so einfach gehen sollte, erwäge ich nun, mir aus lauter Eitelkeit auch ein Wunschkennzeichen zuzulegen. Vielleich habe ich Glück, und im neuen Fahrzeugschein steht dann auch keine Reifenbindung mehr drin.
Werde aber vorher noch Info's direkt bei der Zulassungsstelle einholen und diesbezüglich mal bei der DEKRA in Dresden oder Chemnitz nachfragen, wie man das mit der Austragung der Reifenbindung am besten anstellt.
Was meine Domi's angeht, es sind beide Grauimporte ohne SLS, aber diesen EU-Aufkleber haben beide nicht. Vielleicht sollte man sich solche Aufkleber einfach nachmachen und anbringen. Wer soll das nachprüfen?
Über die Möglichkeit mit dem Aufkleber hatte ich auch schon nachgedacht.

Nur wenn es in den Papieren steht.......
Grüße
Andi
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Perfektion ist dann erreicht, wenn nichts mehr hinzugefügt und nichts mehr weggelassen werden kann. >Tasai<
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Re: News zu Reifen und Eintragung
In den neuen Papieren steht oft der Satz "Reifenbindung laut Betriebsanleitung beachten".
Ist halt nur die Frage: Was genau zählt als Betriebsanleitung? Das Fahrerhandbuch? Dann müsste man mal schauen, ob die Reifenbindung dort vermerkt ist.
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Re: News zu Reifen und Eintragung
Da steht nicht Betriebsanleitung sondern Betriebserlaubnis.In den neuen Papieren steht oft der Satz "Reifenbindung laut Betriebsanleitung beachten".